Ferienwohnung Alpenfirn
Hausordnung
Damit sich alle Gäste wohlfühlen
Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannt verläuft, haben wir ein paar einfache Regeln zusammengestellt. Sie helfen, dass alle Gäste unsere Ferienwohnungen und die Umgebung respektvoll nutzen können – so bleibt der Urlaub für Gross und Klein rundum schön.
Hausregeln – Ferienhaus Alpenfirn
1. Es ist untersagt mit groben Schuhen (Ski-, Snowboard-, und Wanderschuhen) in den Wohnungen umherzugehen. Diese sind zusammen mit den Skigeräten in dem dafür vorgesehenen Raum im Erdgeschoss zu deponieren. Nach Möglichkeit sollen in den Ferienwohnungen Hausschuhe getragen werden.
2. Nach 21.30 Uhr möchten wir Sie bitten aus Rücksicht zu den anderen Gästen:
- nicht zu musizieren oder zu lärmen
- kein Badewasser einzulassen
- das Fernsehgerät oder den Radio nicht mehr als Zimmerlautstärke einzustellen
3. Beschädigtes oder fehlendes Inventar ist dem Besitzer zu melden. Dieses ist nicht in natura, sondern in BAR dem Vermieter zu ersetzen.
4. Der Mieter wird gebeten :
- das Rauchen in der Wohnung zu unterlassen.
- das Geschirr sauber zu hinterlassen.
- die Betten am Morgen der Abreise abzuziehen.
- keinen Kehrricht in der Wohnung zu hinterlassen. (Siehe „Recycling“)
5. Im Interesse unserer Umwelt trennen wir den Abfall. Die dafür entsprechend beschrifteten Kunststoffbehälter stehen im Erdgeschoss im Ski- und Schuhraum. Bitte beachten sie, welcher Abfall im ordentlichen Kehrricht entsorgt werden muss! In Saas-Fee gilt das System der „Kehrrichtsackgebühren“. Ein Sack wird vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Weitere Säcke beim Vermieter zum Preis von CHF 2.60 / Sack bezogen werden. Volle Kehrrichtsäcke sind im Kehrrichthäuschen unten an der Strasse zu deponieren.
6. Die Endabrechnung hat der Mieter in bar zu begleichen. Der Mieter wird gebeten, sich spätestens 2 Tage vor Abreise beim Vermieter zur Regelung der Schlussabrechnung zu melden.
7. Am Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 09.00 Uhr freizugeben.