Bergbahnen und Postautos im Sommer im "Alpenfirn" inklusive
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Alpenfirn
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

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Hausordnung

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft bedingt gewisser Spielregeln. Für die Mehrheit der Menschen gelten diese als selbstverständlich und trotzdem zeigt die Erfahrung, dass es ganz ohne doch nicht geht. Wenn diese „Regeln“ von jedermann/ jederfrau respektiert und eingehalten werden, finden alle in diesem Haus wohnenden Gäste ihre wohlverdiente Ruhe und Entspannung.

 

1. Es ist untersagt mit groben Schuhen (Ski-, Snowboard-, und Wanderschuhen) in den Wohnungen umherzugehen. Diese sind zusammen mit den Skigeräten in dem dafür vorgesehenen Raum im Erdgeschoss zu deponieren. Nach Möglichkeit sollen in den Ferienwohnungen Hausschuhe getragen werden.

2. Nach 21.30 Uhr möchten wir Sie bitten aus Rücksicht zu den anderen Gästen:

* nicht zu musizieren oder zu lärmen

* kein Badewasser einzulassen

* das Fernsehgerät oder den Radio nicht mehr als Zimmerlautstärke einzustellen



3. Beschädigtes oder fehlendes Inventar ist dem Besitzer zu melden. Dieses ist nicht in natura, sondern in BAR dem Vermieter zu ersetzen.

 

4. Der Mieter wird gebeten :

* das Rauchen in der Wohnung zu unterlassen.
* das Geschirr sauber zu hinterlassen.
* die Betten am Morgen der Abreise abzuziehen.
* keinen Kehrricht in der Wohnung zu hinterlassen. (Siehe „Recycling“)

 

5. Im Interesse unserer Umwelt trennen wir den Abfall. Die dafür entsprechend beschrifteten Kunststoffbehälter stehen im Erdgeschoss im Ski- und Schuhraum. Bitte beachten sie, welcher Abfall im ordentlichen Kehrricht entsorgt werden muss! In Saas-Fee gilt das System der „Kehrrichtsackgebühren“. Ein Sack wird vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Weitere Säcke beim Vermieter zum Preis von CHF 2.60 / Sack bezogen werden. Volle Kehrrichtsäcke sind im Kehrrichthäuschen unten an der Strasse zu deponieren.

 

6. Die Endabrechnung hat der Mieter in bar zu begleichen. Der Mieter wird gebeten, sich spätestens 2 Tage vor Abreise beim Vermieter zur Regelung der Schlussabrechnung zu melden.

 

7. Am Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 09.00 Uhr freizugeben.

 

8. Angesichts der COVID-19 Pandemie können jederzeit spezielle Massnahmen getroffen werden. 

 

Saas-Fee, im Dezember 2020

Familie Bumann Michel & Beati

Mietbedingungen und Hausordnung "Alpenfirn" Saas-Fee
Mietbedingungen Alpenfirn Saas-Fee.pdf
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wohnungsübergabe und abreise

Die genaue Abreisezeit kann am Vortag der Abreise vereinbart werden, jedoch ist die Ferienwohnung gemäss Mietvertrag bis 09.00 Uhr zu räumen. Falls es sich einrichten lässt, bringen wir Sie gerne mit unserem Elektrowagen zum Parkhaus oder der Postautostation.


Die Übergabe der Ferienwohnung dauert ca. 5-10 Minuten. Der Mieter ist gehalten, diese Zeit einzuplanen. Der Vermieter kann auf die förmliche Übergabe der Wohnung verzichten. Der Vermieter verzichtet hiermit jedoch nicht automatisch auf eventuelle Schadenersatzansprüche.


  • Auch wenn eine Endreinigung vereinbart wurde, ist die Ferienwohnung „besenrein“ zu übergeben. Dies bedeutet:
  • Der Mieter verlässt die Ferienwohnung aufgeräumt und sauber.
  • Der Boden wird gekehrt.Das Geschirr ist abgewaschen und getrocknet in den Schränken wie bei Ihrer Anreise angetroffen, zu verräumen.
  • Sämtlicher Abfall ist gemäss unserem Infoblatt „Recycling“ zu entsorgen. Der Restmüll ist in ordentlichen gebührenpflichtigen Säcken im Kehrrichthäuschen unten bei der Strasse zu deponieren.
  • Entsprechende Säcke können beim Vermieter oder in den Lebensmittelgeschäften bezogen
  • werden (CHF 2.10 / Sack).
  • Die Bettwäsche ist abzuziehen und zusammen mit den Küchen- und Badetüchern auf einen Haufen zu legen.
  • Allfällige Schäden sind dem Vermieter zu melden. Ersatz wird nicht in natura, sondern in bar vor der Abreise abgerechnet. Die Wohnungsschlüssel sind in der Ferienwohnung an der Garderobe aufzuhängen.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wohnungsübergabe und Abreise
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